Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
Vertragsabschluß Die Buchung über das vorliegend beschriebene Apartment ist verbindlich geschlossen, wenn dem Mieter eine verbindliche, schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zugegangen ist. Das Apartment wird vom Mieter für die angegebene Mietdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der angegebenen maximalen Personenzahl von 4 (vier) Personen belegt werden.
Mietpreis und Nebenkosten In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser), sowie Zusatzleistungen (z.B. Bettwäsche, Endreinigung, Hand- und Geschirrtücher, PKW-Stellplatz) enthalten. Die Zahlung des Gesamtpreises ist bei Schlüsselübergabe am Anreisetag zu leisten.
Mietdauer/Inventarliste Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter, falls nicht anders vereinbart ab 15:00Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Zur ordnungsgemäßen Schlüsselübergabe sollte sich der Mieter kurz vor Ankunft beim Vermieter telefonisch melden. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Am Abreistag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter, falls nichts anderes vereinbart ist, bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des benutzten Geschirrs und der benutzten Kochutensilien (Töpfe, Pfannen). Der Mieter hat sich kurz vor Abreise telefonisch beim Vermieter, oder einer von ihm benannten Kontaktperson, zu melden, damit eine ordnungsgemäße Schlüsselrückgabe erfolgen kann.
Kaution Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution ist zusammen mit dem Mietpreis zu leisten und nicht verzinslich. Sie wird am Abreisetag nach erfolgter Schlüsselübergabe zurückerstattet.
Rücktritt durch den Mieter Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftl. Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachstehenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Mietbeginn: 20% (mindest jedoch 25 EURO) Rücktritt bis zum 35. Tag vor Mietbeginn 50% danach und bei Nichterscheinen 80%
des Gesamtpreises. Der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
Kündigung durch den Vermieter Der Vermieter kann das Mietverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes ist der Mieter oder seine Begleitpersonen oder Besucher ersatzpflichtig. In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülbecken, Duschwannen und Toiletten dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen- oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, trägt der Verursacher die Kosten der Instantsetzung. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen z.B. Mietminderung) zu.
Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.) Die Nutzung des PKW-Stellplatzes und des Fahrradraumes erfolgt auf eigene Gefahr durch den Mieter.
Tierhaltung Hierzu bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters vor Abschluß des Mietvertrages.
Rauchen Im Interesse der nachfolgenden Mieter ist das Rauchen im gesamten Mietobjekt nicht gestattet.
Änderungen des Vertrages Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Hausordnung Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, z vermeiden. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Rechtswahl und Gerichtsstand Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, indessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht Bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtstand vereinbart.
Stand Mai 2015
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Steuer-Nr.: 201/228/05914
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